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Anwendung des Systems

Einsichtnahme nach Liegenschaftsverzeichnis

In der "Einsichtnahme nach Liegenschaftsverzeichnis" werden die Angaben zu einem bzw. mehreren Rechtsinhabern sowie zu den Parzellen des ausgewählten Liegenschaftsverzeichnisses und der angegeben Katastralgemeinde angeführt. Wenn Sie eine Einsichtnahme nach Liegenschaftsverzeichnis anfordern, wird folgende Seite eingeblendet, in der Sie die Suchkriterien einstellen  können. Sie können auch die Drucksprache und die Art der Einsichtnahme - mit Eigentümern bzw. ohne Eigentümer-  auswählen.


SIEHE AUCH:
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Bestätigung  der Einsichtnahme