| Anwendung des Systems |
| Einsichtnahme nach Liegenschaftsverzeichnis In der "Einsichtnahme nach Liegenschaftsverzeichnis" werden die Angaben zu einem bzw. mehreren Rechtsinhabern sowie zu den Parzellen des ausgewählten Liegenschaftsverzeichnisses und der angegeben Katastralgemeinde angeführt. Wenn Sie eine Einsichtnahme nach Liegenschaftsverzeichnis anfordern, wird folgende Seite eingeblendet, in der Sie die Suchkriterien einstellen können. Sie können auch die Drucksprache und die Art der Einsichtnahme - mit Eigentümern bzw. ohne Eigentümer- auswählen. |
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| SIEHE AUCH: - Bestätigung der Einsichtnahme
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