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Anwendung des Systems

Einsichtnahme nach Grundbuchseinlage

In der "Einsichtnahme nach Grundbuchseinlage" werden die Angaben zur ausgewählten Grundbuchseinlage angeführt. Wenn Sie die Einsichtnahme nach Grundbuchseinlage anfordern, wird folgende Seite eingeblendet, in der Sie die Suchkriterien einstellen und die Drucksprache wählen können.
Wenn Sie das Kästchen „Zusammenfassende" nicht auswählen, werden - wenn in der Datenbank des Katasters überhaupt vorhanden - die Erkennungsdaten aller Grundbuchsdekrete, mit welchen das Eigentum an den einzelnen Anteilen der Parzelle erworben wurde, angegeben.


SIEHE AUCH:
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Bestätigung der Einsichtnahme