| Anwendung des Systems |
| Einsichtnahme nach Liegenschaftsverzeichnis Infolge der "Bestätigung der Einsichtnahme
nach Liegenschaftsverzeichnis" wird ein neues Fenster des Browsers automatisch
eingeblendet, wo das PDF-Dokument mit der gewünschten Einsichtnahme angezeigt
wird. Das Dokument kann bei Auswahl der entsprechenden Menüpunkte unter dem Befehl
"Datei des Menüs" im Fenster des Browsers oder durch Mausklick auf die Drucker-Ikone
gedruckt und durch Mausklick auf die Disketten-Ikone auf eigenem PC gespeichert werden. |
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