| Anwendung des Systems |
| Einsichtnahme nach Rechtsinhaber In der "Einsichtnahme nach Rechtsinhaber" wird die Vermögenslage eines Rechtsinhabers angegeben. Die Einsichtnahme kann sich auf die ganze Provinz bzw. auf die Gemeinde erstrecken und auf einen einzelnen Rechtstitel (auf einen bestimmten Rechtstitel und Anteil) beschränken. Sie können die Einsichtnahme mit heutigem Datum oder zu einem bestimmten Datum anfordern. In diesem zweiten Fall erhalten Sie die Schätzung der Liegenschaft zum angegebenen Datum und der Ertrag wird aufgrund der damals gültigen Tarife berechnet. Im Rahmen der historischen Suche nach Rechtsinhaber besteht die Möglichkeit, die Einsichtnahme ausschließlich auf das Datum zu beschränken, das in das Feld "Stand zum" auf der Suchmaske eingegeben wurde. Sie können auch die Art der Einsichtnahme -mit Eigentümern bzw. ohne Eigentümer- auswählen. |
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